Die Halbinsel Höri im Kreis Konstanz steht vor einer Veränderung im Straßenverkehr: Selbstgemachte Tempolimitschilder, die von Anwohnern aufgestellt wurden, müssen entfernt werden. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat entschieden, dass diese Schilder irreführend sind und gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen.
Die Klage der Anwohner gegen die Zwangsgeldbescheide wurde somit abgewiesen. Unterstützt werden sie in ihrem Rechtsstreit von der Deutschen Umwelthilfe.
Die Schlussfolgerung aus dem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes ist klar: Die Anwohner müssen die selbstgemachten Schilder entfernen. Als Alternative können sie jedoch andere Maßnahmen zur Verlangsamung des Verkehrs ergreifen. Es bleibt spannend, wie das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Freiburg weitergehen wird und welchen Einfluss dies auf die Verkehrssituation auf der Höri haben wird.