L-Bank droht vor Verwaltungsgericht Stuttgart erneut Schlappe bei Corona-Soforthilfe

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L-Bank droht vor Verwaltungsgericht Stuttgart erneut Schlappe bei Corona-Soforthilfe
L-Bank droht vor Verwaltungsgericht Stuttgart erneut Schlappe bei Corona-Soforthilfe | © Kreiszeitung Alb-Donau)

Ein Friseur und ein Hotel- und Gaststättenbetrieb haben Klage vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart gegen die (Teil-)Rückzahlung der Corona Soforthilfe eingereicht. In Frage steht die Rechtmäßigkeit der Widerrufs- und Erstattungsbescheide, da das Gericht Zweifel äußert.

Die Solidarität und Unterstützung aus dem Berufsstand sind deutlich spürbar. Friseurinnen und Friseure posieren vor Gericht und verfolgen gespannt die laufenden Verhandlungen. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts könnte bedeutsame Konsequenzen für die betroffenen Branchen haben.

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