In Radolfzell am Bodensee wurde eine 45-jährige Frau wegen Totschlags an ihrem Ex-Partner verurteilt. Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten, wovon drei Jahre im Gefängnis und anschließend in einer Entziehungsanstalt verbüßt werden. Das Mordmerkmal ‚Heimtücke‘ konnte nicht nachgewiesen werden.
Die tragische Tat ereignete sich, als die Frau ihren Ex-Partner in ihrer Wohnung in Radolfzell mit einem Messer erstach. Trotz intensiver Ermittlungen konnte die Heimtücke nicht belegt werden, was das Gericht zur Verurteilung wegen Totschlags führte. Es wurde bekannt, dass die Angeklagte zum Tatzeitpunkt unter Drogen- und Alkoholeinfluss stand und mit schweren Süchten zu kämpfen hatte. Ihre Reue wurde im Prozess thematisiert.
Das Gerichtsurteil reflektiert die Realität der Drogen- und Alkoholabhängigkeit und deren verheerende Auswirkungen auf Beziehungen und letztlich auf Taten. Die Verurteilung aufgrund von Totschlag anstelle von Mord verdeutlicht die Komplexität des Falls und die fehlenden Beweise für die prämeditierte Heimtücke.