Ein 22-jähriger Mann steht erneut vor Gericht, weil er beschuldigt wird, im Januar 2023 eine junge Mutter getötet zu haben. Ursprünglich wurde er wegen Totschlags verurteilt, jedoch wird nun eine Verurteilung wegen Mordes angestrebt.
Der Mann soll seine Freundin gewürgt, dann mit einem Ladekabel erdrosselt und die Leiche über den Balkon geworfen haben. Dieser Kontrollverlust des Angeklagten erfolgte nach Vorwürfen der Freundin, ohne dass Drogen oder Alkohol eine Rolle spielten, wie die Blutanalyse ergab. Der Gutachter stellte keine Persönlichkeitsstörung oder verminderte Schuldfähigkeit fest. Obwohl ursprünglich wegen Mordes angeklagt, wurde die Tat als Totschlag eingestuft. Das Urteil des Landgerichts wurde jedoch vom Bundesgerichtshof aufgehoben.
Die Revision des Falls zeigt den Versuch, eine Verurteilung wegen Mordes zu erreichen, basierend auf der rechtlichen Bewertung der Tat und der Motive des Angeklagten. Obwohl eine ursprüngliche Verurteilung wegen Totschlags vorlag, bleiben Fragen zu den Hintergründen und Motiven des Angeklagten.