Die maximale Anzahl der Minijobs, die ein Arbeitnehmer haben darf, ist nicht gesetzlich festgelegt. Jedoch müssen die Verdienstgrenzen der geringfügigen Beschäftigung beachtet werden. Bis zu einem bestimmten Verdienst von 520 Euro pro Monat können mehrere Minijobs ausgeübt werden, sofern die Arbeitszeit und Vergütung jeweils die gesetzlichen Vorgaben beachten. Wichtig ist, dass die Arbeitnehmer bei der Ausübung von Minijobs ihre Hauptbeschäftigung sowie die damit verbundenen Ansprüche auf Arbeitslosenversicherung im Auge behalten. Arbeitgeber hingegen müssen sicherstellen, dass die Rahmenbedingungen für die Minijobs eingehalten werden, um rechtliche Folgen zu vermeiden. Die Kombination von verschiedenen beruflichen Tätigkeiten kann sinnvoll sein, solange der Gesamteinkommensrahmen respektiert bleibt und die Anzahl der Minijobs nicht zu einer Überlastung führt.
Verdienstgrenze für Minijobs
Die Verdienstgrenze für Minijobs liegt im Jahr 2023 bei 520 Euro pro Monat. Ab diesem Einkommen werden geringfügige Beschäftigungen versicherungs-pflichtig, insbesondere hinsichtlich der Arbeitslosenversicherung. Mit der Erhöhung der Verdienstgrenze auf 538 Euro im neuen Gesetz zur Regelung geringfügiger Beschäftigung haben sich die Regelungen für mehrere Minijobs geändert. Wenn Arbeitnehmer mehrere Minijobs ausüben, müssen die Einkünfte aus diesen Tätigkeiten addiert werden. Überschreitet die Gesamtvergütung die festgelegte Verdienstgrenze, führen die Arbeitgeber zu den Arbeitszeiten und Löhnen zusätzliche Abgaben im Rahmen der sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen ab. Bei der Planung von Minijobs, vor allem in Kombination mit einem Hauptjob, sind diese Regelungen von großer Bedeutung, um finanzielle Nachteile und versicherungsrechtliche Probleme zu vermeiden.
Regeln bei Hauptbeschäftigung
Bei der Beschäftigung in einem Hauptjob gelten bestimmte Regeln in Bezug auf Minijobs. Grundsätzlich ist es möglich, neben einem Hauptjob zwei Minijobs auszuüben, solange die Gesamtverdienstgrenze von 520 Euro pro Monat nicht überschritten wird. Minijobs sind gesetzlich geregelt und dürfen keine sozialversicherungspflichtigen Einnahmen generieren. Wichtig ist, dass die Arbeitszeit für Minijobs begrenzt ist, um die Einstufung als geringfügige Beschäftigung aufrechtzuerhalten. Wer beispielsweise einen Werkvertrag hat, sollte darauf achten, dass die Vergütung innerhalb dieser Grenzen bleibt. Auch bei der Gesamtbetrachtung sind die Einschränkungen der Hauptbeschäftigung zu berücksichtigen, damit die geringfügige Beschäftigung nicht als sozialversicherungspflichtig gilt. So können Arbeitnehmer von den Vorteilen der flexiblen Beschäftigung profitieren, ohne in Konflikt mit gesetzlichen Vorgaben zu geraten.
Steuerliche Aspekte von Minijobs
Minijobs unterliegen speziellen steuerlichen Regelungen, die sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer von Bedeutung sind. Der monatliche Verdienst aus einem Minijob darf die jährliche Grenze von 6.240 Euro nicht überschreiten, um als solche anerkannt zu werden. Innerhalb dieser Grenzen profitieren viele Minijobber von der Lohnsteuerpauschalierung, die eine Pauschsteuer von 2% vorsehen kann. Diese Regelung führt dazu, dass die Einnahmen in der Steuererklärung in der Regel nicht separat angegeben werden müssen. Für Arbeitgeber bedeutet dies, dass sie sich ebenfalls an die Vorgaben der Minijob-Zentrale halten müssen. Bei Unsicherheiten oder speziellen Fragen zur Besteuerung ist es ratsam, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren, um mögliche Fallstricke und alle steuerlichen Aspekte eines Minijobs zu klären.