BGH bestätigt rechtskräftiges Cum-Ex-Urteil gegen Anwalt Berger

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BGH bestätigt rechtskräftiges Cum-Ex-Urteil gegen Anwalt Berger
BGH bestätigt rechtskräftiges Cum-Ex-Urteil gegen Anwalt Berger | © Kreiszeitung Alb-Donau)

Der Bundesgerichtshof hat das zweite Urteil gegen den Steueranwalt Hanno Berger bestätigt, der eine Schlüsselrolle in den Cum-Ex-Geschäften spielte und zu langjährigen Haftstrafen verurteilt wurde. Die Revision von Berger gegen das Urteil war nicht erfolgreich.

Steueranwalt Hanno Berger galt als Ideengeber und Wegbereiter der umstrittenen Cum-Ex-Geschäfte. Er wurde sowohl in Bonn zu 8 Jahren als auch in Wiesbaden zu 8 Jahren und 3 Monaten Haft verurteilt. Die Entscheidung über die Einziehung der Taterträge steht noch aus, während weitere Verfahren gegen Beteiligte am Cum-Ex-Skandal am Landgericht Bonn laufen.

Die beiden rechtskräftigen Strafurteile gegen Berger deuten darauf hin, dass die Gesamtstrafe über 8 Jahre Haft hinausgehen könnte. Die Rolle des Bundesgerichtshofs bei solch bedeutenden Fällen wird in diesem Zusammenhang besonders betont.

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