Der Bundesgerichtshof hat das zweite Urteil gegen den Steueranwalt Hanno Berger bestätigt, der eine Schlüsselrolle in den Cum-Ex-Geschäften spielte und zu langjährigen Haftstrafen verurteilt wurde. Die Revision von Berger gegen das Urteil war nicht erfolgreich.
Steueranwalt Hanno Berger galt als Ideengeber und Wegbereiter der umstrittenen Cum-Ex-Geschäfte. Er wurde sowohl in Bonn zu 8 Jahren als auch in Wiesbaden zu 8 Jahren und 3 Monaten Haft verurteilt. Die Entscheidung über die Einziehung der Taterträge steht noch aus, während weitere Verfahren gegen Beteiligte am Cum-Ex-Skandal am Landgericht Bonn laufen.
Die beiden rechtskräftigen Strafurteile gegen Berger deuten darauf hin, dass die Gesamtstrafe über 8 Jahre Haft hinausgehen könnte. Die Rolle des Bundesgerichtshofs bei solch bedeutenden Fällen wird in diesem Zusammenhang besonders betont.